diskoBABEL e.V.

M: vorstand@diskobabel.de
W: www.diskobabel.de

diskoBABEL e.V.
Lilli-Henoch-Straße 10
10405 Berlin

VR.: 345 78
Amtsgericht Berlin

1.Vorsitzender: Moritz Lustig
2. Vorsitzender: Max Mohr
Schriftführer: Kolja Kugler

Präambel

Im Verein finden sich Menschen zusammen, die ihre Erfahrung, ihr Können und ihre Lebensenergie der Schaffung von Dingen widmen wollen, die im Zusammenhang mit kooperativer Kultur stehen. Kunst und Kultur werden von diskoBabel e.V. als Domäne des „Selbst-machens“ und „Selbst-entwickelns“ verstanden. Durch diese Haltung soll die Auseinandersetzung mit individuellen und kollektiven Ansprüchen an Kunst und Kultur gefördert werden. Weiterhin vertritt der Verein öffentlich die Position, dass die Lust am Experiment und zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur wichtiger ist, als eine kommerzielle Nutzung derselben. Der Verein will mit seiner Tätigkeit ein kontrastreiches und vielfältiges künstlerisches Schaffen möglich machen.

Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „diskoBabel e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
  3. Er ist im Vereinsregister eingetragen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung von Kunst und Kultur.
  2. Fokus der Vereinsarbeit ist dabei die Zusammenführung verschiedener Kunstgattungen durch die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen verschiedenen Künstler*innen und Kulturen.

Der Verein erreicht seine Ziele durch:

  1. Bereitstellung von künstlerischen Werkstätten, Freiflächen, Probebühnen, Versammlungs- und Ausstellungsräumen für künstlerische sowie kultur- und gesellschaftspolitische Kooperationen.
  2. Ausrichtung von crossmedialen Performances und Installationen.
  3. Durchführung kostenfreier und öffentlicher Konferenzen und Podiumsdiskussionen, die zur Aufklärung über ein unabhängiges Kulturschaffen beitragen
  4. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit in der Potentiale und Bedeutung von transdisziplinären Kooperationen kommuniziert werden.

Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
  4. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das verbleibende Vermögen des Vereins an among us e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
  5. Die Mitglieder erhalten bei Ausscheiden aus dem Verein oder der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile aus den Mitteln des Vereinsvermögens.

Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Neue Mitglieder werden durch schriftlichen Antrag für eine Aufnahme vorgeschlagen. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über neue Mitgliedschaften.
  3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres.
  4. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung einberufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören. Der ordentliche Rechtsweg bleibt hiervon unberührt.

Finanzierung

  1. Zur Finanzierung seines satzungsgemäßen Zweckes, betreibt der Verein einen Zweckbetrieb, außerdem finanziert sich der Verein über Mitgliedsbeiträge, Förderungen und Spenden.
  2. Mitgliedsbeiträge:
    1. Eine Aufnahmegebühr kann erhoben werden.
    2. Es wird ein Mitgliedsbeitrag verlangt.
    3. Über die Höhe der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Gebühren und Beiträge sind der Beitragsordnung zu entnehmen, die Beitragsordnung ist dieser Satzung unter „Anlage 1“ beigefügt.

Organe des Vereins

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand

Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
    1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstands.
    2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.
    3. Wahl und Abwahl des Vorstands.
    4. Beschlussfassung über den Jahresabschluss.
    5. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
  2. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich eingeladen. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 10 % der Mitglieder sie unter schriftlicher Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags tagen.
  4. Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden oder von einem/einer der stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den/die Versammlungsleiter*in.
  5. Der/die Versammlungsleiter*in bestimmt den/die Protokollführer*in und legt die Art der Abstimmung fest. Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern ist schriftlich abzustimmen.
  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
  7. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Kein Mitglied kann mehr als drei Vollmachtgeber vertreten.
  8. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
  9. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird von der versammlungsleitenden Person und der protokollführenden Person unterschrieben.

Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister*in. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Nach Beschluss der Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt werden.
  2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung des Vereins genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstands.
  3. Rechtsgeschäfte, deren Volumen im Einzelnen den Betrag von 10.000 Euro überschreitet, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ausgenommen ist die Beantragung von Fördermitteln.
  4. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 1 Jahr. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstands im Amt.
  5. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
  6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

Zuständigkeit des Vorstands

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und ist für alle Angelegenheiten zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
  2. Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Vorbereitung, Aufstellung der Tagesordnung und Einberufung der Mitgliederversammlung;
    2. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
    3. Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, Feststellung des Jahresabschlusses;
    4. Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen;
    5. Beratung und Festlegung der zu fördernden Projekte;
    6. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern;
    7. Berufung von Beiräten und/oder Arbeitskreisen.

Aufwandsentschädigung

  1. Nimmt die Tätigkeit von Mitgliedern des Vorstands oder anderen Mitgliedern einen Umfang an, der nach Abwägung aller Interessen eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht zumutbar erscheinen lässt, kann eine angemessene Aufwandsentschädigung bezahlt werden. Die Mitgliederversammlung regelt in einer Geschäftsordnung die Voraussetzungen und Höhe einer Aufwandsentschädigung und einer angemessenen Tätigkeitsvergütung der Vereinsmitglieder und Vorstandsmitglieder.

Satzungsänderungen und Auflösung

  1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung.
  2. Für die Beschlussfassung ist jeweils eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
  4. Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder aufgelöst werden. Die Tagesordnung muss die Auflösung des Vereins ausdrücklich als Beratungsgegenstand der Mitgliederversammlung bezeichnen.
  5. Bei der Auflösung des Vereins sind, falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, der/die Vorsitzende und einer/eine der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

Hausordnung für das Vereinsgelände „Bahngelände Greifswalder Straße 80“ des diskoBABEL e.V.

Um das gemeinsame Vereinsgelände und unser aller Stimmung harmonisch, flauschig und weich zu halten, bedarf es einiger grundsätzlicher Regeln, die einzuhalten sind.

Allgemeines

  1. Im Verein finden sich Menschen zusammen, die ihre Erfahrung, ihr Können und ihre Lebensenergie der Schaffung von Dingen widmen wollen, die im Zusammenhang mit kooperativer Kultur stehen. Kunst und Kultur werden von diskoBabel e.V. als Domäne des „Selbst-machens“ und „Selbst-entwickelns“ verstanden. Durch diese Haltung soll die Auseinandersetzung mit individuellen und kollektiven Ansprüchen an Kunst und Kultur gefördert werden. Weiterhin vertritt der Verein öffentlich die Position, dass die Lust am Experiment und zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur wichtiger ist, als eine kommerzielle Nutzung derselben. Der Verein will mit seiner Tätigkeit ein kontrastreiches und vielfältiges künstlerisches Schaffen möglich machen.
  2. Betreten auf eigene Gefahr. “diskoBABEL e.V.” sowie deren Untermieter*innen haften für keinerlei Schäden an Personen, Fahrzeugen sowie Eigentum der Nutzungsberechtigten. Jede*r ist für sein Eigentum und Sicherheit selbst Verantwortlich.
  3. Gäste sind grundsätzlich immer Willkommen solange diese die Hausordnung beachten und nicht gegen die Vereinssatzung verstoßen. Auffällige Personen dürfen vom Platz verwiesen werden. Eine Sonderregelung gilt, wenn ein*e Untermieter*in des Vereins als Kontaktperson gilt und diese vor Ort ist.
  4. Das Vereinsgelände ist für Vereinsmitglieder und Untermieter*innen durchgehend benutzbar. Öffnungszeiten für Veranstaltungen legt der Vereinsvorstand fest. Sie werden vorher bekannt gegeben. Für Veranstaltungen des Vereinsgeländes wird vom Vereinsvorstand jeweils ein*e Verantwortliche*r benannt. Diese*r übt das Hausrecht aus. Falls ein Mitglied zum Zeitpunkt seines Dienstes verhindert sein sollte, hat er seinen Dienst mit einem anderen Mitglied zu tauschen oder für Ersatz zu sorgen. Wechsel im Vereinsgeländedienst sind dem Vereinsvorstand unverzüglich zu melden.
  5. Strom und Wasser muss eigenständig besorgt werden.
  6. Eltern haften für ihre Kinder!

Sauberkeit

  1. Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf dem Vereinsgelände und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
  2. Das Vereinsgelände sowie die Zugänge und Sanitärbereiche sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer unverzüglich zu reinigen und aufzuräumen.
  3. Die Arbeitsplätze und Werkstätten sind sauber zu verlassen. Geräte, Werkzeuge usw. sind nach Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt, an die dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.

Verhalten auf dem Vereinsgelände

  1. Bewusstsein schaffen, Freundschaften schließen, Freiraum geniessen:
    1. Um einen gemeinsamen Ort wie diesen am Leben zu halten benötigen wir ein gewisses Grundvertrauen zueinander! Darum bitten wir euch, dass ihr euch untereinander vorstellt und versucht den Überblick zu behalten, wer gerade auf dem Gelände ist.
    2. Lieber einmal mehr “Hallo”-Sagen.
  2. Für die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den Gästen gegenüber keine Haftung.
  3. Der Verkauf von Alkohol ist verboten. Sondergenehmigungen werden individuell vergeben. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
  4. Offenes Feuer ist strikt verboten!
  5. Die Installation von Musikanlagen ohne vorherige schriftliche Absprache ist grundsätzlich untersagt. Beschallungsanlagen sind einzupegeln und nach TA Lärm zu betreiben.
  6. Haustiere sind grundsätzlich nicht verboten, müssen aber bei dauerhaftem “Vor-Ort-Sein” angemeldet werden.
  7. Diebstahl sowie Einlagerung von Eigentum führt zu fristloser Kündigung sowie rechtlichen Schritten. Bei Verdacht wird unser Awareness - Team mit einbezogen.
  8. Überwachungstechnik bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
  9. Es gibt keine Parkflächen auf dem Vereinsgelände.
  10. Zugang zum Gelände ist nur für Vereinsmitglieder gestattet. Bei Veranstaltungen muss die Tür eine Vereinsliste führen, bei der Kurzmitgliedschaften angeboten werden.
  11. Private Bereiche (Werkstatt / Studiocontainer, Kleingärten etc.) sind einzuhalten und zu respektieren, wenn der/die Untermieter*in das wünscht.
  12. Im Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22.00 Uhr) für Ruhe zu sorgen.

Veranstaltungen

  1. Das Vereinsgelände kann nur nach vorheriger Anmeldung, von jedem*r erwachsenen Untermieter*in zum Zwecke von nichtkommerziellen Veranstaltungen geselliger Art genutzt werden.
  2. Grundsätzlich haben Vereinstermine Vorrang vor privaten Veranstaltungen.
  3. Keine öffentliche Werbung (Poster, Flyer, Soziale Netze, ...) bis auf Widerruf!
  4. Für die Sicherheit der Besucher sind die Untermieter*innen selbst zuständig. Besonders gilt:
    1. Fluchtwege sind zu beleuchten und frei zu halten;
    2. Zugang zum Gelände haben bis auf Widerruf nur Vereinsmitglieder, bei Veranstaltungen sind Gästen Kurzzeitmitgliedschaften anzubieten;
    3. Das Vereinsgelände und alle baulichen Anlagen sind vor unbefugtem Betreten zu sichern.
  5. Untermieter*innen müssen für ihre Veranstaltungen eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
  6. Der gewünschte Nutzungstermin ist dem Vereinsvorstand frühzeitig mitzuteilen. Der Vereinsvorstand entscheidet über den Antrag und trägt den Termin in den Vereinskalender ein. Damit ist die Zusage an das Mitglied erteilt.
  7. Der jeweilige Veranstalter übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich, für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Bei privaten Veranstaltungen ist die Abfallentsorgung von jedem eigenverantwortlich zu übernehmen. Eventuell entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Verursachers beseitigt.
  8. Das Standard – Getränkesortiment ist grundsätzlich über den Verein zu beziehen. Es gelten die besonderen, vom Vereinsvorstand für Vermietungen festgelegten Preise.
  9. Grobe Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine erneute Nutzung aus.

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